Cyberversicherung
Ein verschlüsselter Server legt den Betrieb still – und löst gleichzeitig Melde- und Haftungspflichten aus.
Worum es geht
Ein Cyberangriff trifft Unternehmen dreifach: Der Betrieb steht still, die Wiederherstellung kostet Geld, und wenn personenbezogene Daten betroffen sind, kommen Meldepflichten nach der DSGVO und Ansprüche Betroffener hinzu. Die Cyberversicherung deckt diese drei Bereiche zusammen ab.
Typische Schadenbilder
- Verschlüsselungstrojaner (Ransomware) legt Server und Arbeitsplätze lahm.
- Zugangsdaten werden abgegriffen, Kundendaten fließen ab.
- Eine gefälschte Zahlungsanweisung führt zu einer Überweisung an Betrüger.
- Ein Konfigurationsfehler macht Mandantendaten im Internet öffentlich.
Die drei Bausteine
Eigenschaden. Kosten für IT-Forensik, Wiederherstellung von Daten und Systemen, Krisenkommunikation, Rechtsberatung und die Betriebsunterbrechung selbst.
Drittschaden (Haftung). Ansprüche von Kunden, Mandanten oder Lieferanten, deren Daten betroffen sind – einschließlich Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Serviceleistungen. Eine 24/7-Notfallnummer und ein Netz aus IT-Forensikern und Anwälten. In der Praxis ist dieser Baustein der wichtigste: Die ersten Stunden nach einem Angriff entscheiden über die Schadenhöhe.
Worauf es bei der Gestaltung ankommt
Cyberversicherer setzen Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit voraus (Sicherungskonzept, Aktualisierung, Zugriffsrechte, Mehr-Faktor-Anmeldung). Werden diese Obliegenheiten nicht eingehalten, droht Leistungsfreiheit. Wir gehen die Anforderungen vor Abschluss mit Ihnen durch, damit die Police im Ernstfall auch trägt.
Was wir für Sie tun
Wir vergleichen Bedingungen, Wartezeiten und Selbstbehalte, prüfen, ob Betriebsunterbrechung und Vertrauensschaden ausreichend bemessen sind, und klären mit Ihnen die Obliegenheiten – bevor der Vertrag zustande kommt.
Sprechen wir über Ihre Risiken.
Rufen Sie an unter 030 / 24721142 oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.