Vermögensschadenhaftpflicht
Die Berufshaftpflicht für beratende Berufe – Pflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater.
Fristen, Berechnungen und Bescheide – in der Steuerberatung entstehen Schäden dort, wo keine Sache zu Bruch geht.
Ein übersehener Fristablauf, eine fehlerhafte Gestaltungsberatung, eine Berechnung, die der Betriebsprüfung nicht standhält: Steuerberatende Berufe haften für reine Vermögensschäden, die schnell erhebliche Höhen erreichen – insbesondere bei laufender Beratung mittelständischer Mandanten.
Hinzu kommt die Abhängigkeit von der eigenen IT. Steht die Kanzleisoftware in der Lohnabrechnungswoche still, ist der Schaden nicht theoretisch.
Versicherungssumme und Maximierung. Die Mindestsumme nach dem Steuerberatungsgesetz orientiert sich nicht an Ihrer Mandantenstruktur. Wir rechnen mit Ihnen, welche Summe zum größten Mandat passt.
Tätigkeiten jenseits des Vorbehaltsbereichs. Wirtschaftsberatung, Unternehmensbewertung oder Beratung zu Fördermitteln sind nicht automatisch mitversichert.
Gesellschaftsform. Für Steuerberatungsgesellschaften gelten andere Mindestsummen als für Einzelkanzleien.
Betriebsunterbrechung durch IT-Ausfall. Lohn- und Finanzbuchhaltung sind terminkritisch. Eine Cyberdeckung ohne ausreichende Haftzeit hilft hier wenig.
Datenschutz. Mandantendaten sind besonders sensibel; Meldepflichten nach der DSGVO greifen schnell.
Wir prüfen Ihre Pflichtversicherung gegen Ihre tatsächliche Tätigkeit, schließen die Lücken bei nicht vorbehaltenen Tätigkeiten und stimmen die Cyberdeckung auf Ihre terminkritischen Abläufe ab.
Die Berufshaftpflicht für beratende Berufe – Pflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater.
Absicherung gegen Datenverlust, Betriebsunterbrechung und Haftung nach einem IT-Angriff.
Trägt die Kosten, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich verteidigen müssen.
Rufen Sie an unter 030 / 24721142 oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.