Vermögensschadenhaftpflicht
Die Berufshaftpflicht für beratende Berufe – Pflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater.
Kanzleien haften für Rat und Frist. Wir sorgen dafür, dass die Absicherung zur Berufsordnung und zur tatsächlichen Tätigkeit passt.
Das größte Risiko einer Kanzlei ist kein Feuer und kein Einbruch, sondern der reine Vermögensschaden: eine versäumte Frist, ein Rat, der sich als falsch erweist, eine übersehene Rechtsprechung. Dazu kommt heute das Datenrisiko – Mandantenakten sind besonders schützenswert, und ein Angriff auf die Kanzlei-IT ist zugleich ein berufsrechtliches Problem.
Die Pflichtversicherung ist nur der Anfang. Die Vermögensschadenhaftpflicht nach der Bundesrechtsanwaltsordnung sichert die gesetzliche Mindestsumme. Ob diese für Ihre Mandatsstruktur reicht, ist eine ganz andere Frage – bei wirtschaftsrechtlichen Mandaten regelmäßig nicht.
Maximierung. Entscheidend ist nicht nur die Summe je Fall, sondern wie oft sie im Versicherungsjahr zur Verfügung steht.
Mitversicherte Personen. Angestellte Rechtsanwälte, Referendare, freie Mitarbeiter und Sozietätspartner müssen ausdrücklich erfasst sein.
Nachhaftung. Fehler werden oft erst Jahre später entdeckt. Was gilt nach Aufgabe der Zulassung oder beim Ausscheiden aus der Sozietät?
Verschwiegenheit und IT. Cyberdeckung und Notfallhilfe müssen zur berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht passen – einschließlich der Frage, wer im Schadenfall auf welche Daten zugreifen darf.
Wir gleichen Ihre bestehende Police mit den Anforderungen der Berufsordnung und Ihrer tatsächlichen Mandatsstruktur ab, prüfen Summen, Maximierung und Nachhaftung und ergänzen den Schutz um die Bereiche, die die Pflichtversicherung nicht abdeckt.
Die Berufshaftpflicht für beratende Berufe – Pflicht für Rechtsanwälte und Steuerberater.
Absicherung gegen Datenverlust, Betriebsunterbrechung und Haftung nach einem IT-Angriff.
Trägt die Kosten, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen oder sich verteidigen müssen.
Rufen Sie an unter 030 / 24721142 oder vereinbaren Sie direkt einen Termin.